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   VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730   

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VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730 (https://dejure.org/2014,4927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2014 - 2 M 13.1730 (https://dejure.org/2014,4927)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2014 - 2 M 13.1730 (https://dejure.org/2014,4927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 8 C 13.313

    Nimmt in wasserrechtlichen Verfahren das Wasserwirtschaftsamt als amtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 M 10.2119

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Kosten für einen privaten Sachverständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Aufwendungen für Privatgutachten sind nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen als erstattungsfähig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Da sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, haben sie grundsätzlich ein wesentlich höheres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten (ständige Rechtsprechung, BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Will ein Beteiligter die Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts ernsthaft erschüttern, bedarf es daher eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Gutachten auseinandersetzt, sondern auch schlüssig aufzeigt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar angesehen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris; B.v. 27.7.2011 - 22 M 10.2119 - juris).

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 15 N 11.2514

    Erledigung eines Normenkontrollverfahrens nach ergänzendem Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Die Antragsteller wandten sich in der Hauptsache am 20. April 2011 mit einem Normenkontrollantrag gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sondergebiet ..." des Antragsgegners (Az. 15 N 11.949 fortgeführt unter Az. 15 N 11.2514).

    Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2012 (in den nunmehrigen Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514) vom anwesenden Gutachter erläutert.

    Das gerichtliche Gutachten war schließlich Gegenstand der weiteren mündlichen Verhandlung am 26. Februar 2013 (in den Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514).

  • VGH Bayern, 10.04.2013 - 15 N 11.2513

    Erledigung eines Normenkontrollverfahrens nach ergänzendem Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Dieses Gutachten wurde in der mündlichen Verhandlung vom 31. Januar 2012 (in den nunmehrigen Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514) vom anwesenden Gutachter erläutert.

    Das gerichtliche Gutachten war schließlich Gegenstand der weiteren mündlichen Verhandlung am 26. Februar 2013 (in den Verfahren Az. 15 N 11.2513 und 15 N 11.2514).

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist - aus Gründen des aus dem Rechtsstaatsgebot und dem allgemeinen Grundsatz Gleichheitsgrundsatz folgenden Grundsatzes der prozessualen Chancen- und Waffengleichheit zwischen den Verfahrensbeteiligten (vgl. BVerfG, B.v. 25.7.1979 - 2 BvR 878/74 - BVerfGE 52, 131/144, 156; B.v. 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NJW 2009, 3417/3419; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris) - ausnahmsweise nur dann als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde ihr Begehren tragende Behauptungen nur mithilfe eines Privatgutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Ablehnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gutachten erforderlich ist, um mit einiger Aussicht auf Erfolg das Gericht zu einer förmlichen Beweisaufnahme zu veranlassen (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01 - NJW 2003, 1443/1444; B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136/137; BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - juris).
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730
    Für die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss entscheidet das Gericht in der Besetzung, in der die zugrundliegende Kostenlastentscheidung getroffen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2003 - 1 N 01.1845 - BayVBl 2004, 505).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2017 - 3 K 112.16

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen für private Sachverständige nach § 162 Abs.

    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009/07 - juris Rn. 34; VGH München, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 M 13.1730 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584

    Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten

    Hierzu wird ein Betroffener häufig ohne Hinzuziehung eines privaten Sachverständigengutachtens nicht in der Lage sein, weil ihm die besonderen Fachkenntnisse der staatlichen Seite fehlen, um fachspezifische Äußerungen des Wasserwirtschaftsamts infrage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 8 C 13.313 - JurBüro 2014, 309 = juris Rn. 13; B.v. 19.3.2014 - 2 M 13.1730 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerfG, B.v. 12.9.2005 - 2 BvR 277/05 - NJW 2006, 136 = juris Rn. 23).
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